Servicespektrum Konsularhilfe
Informationen zu neuen Gesetzen, Gesetzesänderungen und Rechtsverordnungen
Im Bundesgesetzblatt ist eine kostenlose elektronische Leseversion aller Ausgaben des Bundesgesetzblattes Teil I seit 1998 und des Bundesgesetzblattes Teil II seit 2002 abrufbar.
Die Bekanntgabe eines Gesetzes duch einen Hinweis auf der Webseite einer Auslandsvertretung kommt keine rechtliche Bedeutung zu. Es handelt sich um eine Serviceleistung. Gem. Art. 82 Abs 1 Grundgesetz bedarf jedes Gesetz der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Rechtsverordnungen werden ebenfalls - vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen - im Bundesgesetzblatt verkündet. Ab dem Tag des Inkrafttretens sind das Gesetz bzw. die Rechtsverordnung für alle Bürger verbindlich, unabhängig davon, ob sie davon Kenntnis haben.
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